https://www.dvgw.de/medien/dvgw/wasser/verbraucher/1202gerhardy.pdf
Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 und
die 3-Liter-Regel
Die 3-Liter-Regel aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 wird zur
Definition von Klein- und Großanlagen sowie als Vorgabe für den Bau von
Trinkwasser-Installationen genutzt. Da es zur 3-Liter-Regel immer wieder Fragen
gibt, wird sie im Folgenden erläutert
Die geänderte Trinkwasserverordnung nimmt Bezug auf das
DVGWArbeitsblatt W 551 (2004-04) als allgemein anerkannte Regel der Technik.
Sie schreibt u. a. vor, dass der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer
Trinkwasser-Installation eine Anzeigepflicht nach § 13 Absatz 5 und eine
Untersuchungspflicht gemäß § 14 Absatz 3 (Betreiberuntersuchung) haben kann,
wenn eine Großanlage in seiner Trinkwasser-Installation vorhanden ist.
Damit hat die Definition von Klein- und Großanlagen im
DVGW-Arbeitsblatt W 551 erneut aktuelle Bedeutung erlangt. Teil der
Definition zur Unterscheidung von Groß- und Kleinanlagen ist die sogenannte
3-Liter-Regel.
Unabhängig vom Vorhandensein einer Großanlage ist nach
Trinkwasserverordnung jeder Betreiber von Wasserversorgungsanlagen (auch von
Trinkwasser-Installationen in Gebäuden) dafür verantwortlich, dass keine
Krankheitserreger in schädigenden Konzentrationen durch das Trinkwasser
verteilt werden (§ 4 TrinkwV 2001).
Kleinanlagen
Kleinanlagen sind im DVGW-Arbeitsblatt W 551 definiert als
Speicher-Trinkwassererwärmer und zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer in:
• Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern – unabhängig
vom Inhalt des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung,
• Anlagen mit Trinkwassererwärmern mit einem Inhalt kleiner
oder gleich 400 Liter und einem Inhalt kleiner oder gleich 3 Liter in jeder
Rohrleitung zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Dabei wird
die eventuelle Zirkulationsleitung nicht berücksichtigt.
Die Definition einer Zirkulationsleitung lautet: •
DIN 1988 Teil 1 (Dez. 1988): Zirkulationsleitung ist eine „Leitung, die ohne
Entnahmestelle erwärmtes Trinkwasser dem Trinkwassererwärmer zurückführt“. •
DIN EN 806-1 (Dez. 2001): Zirkulationsleitung ist „eine Leitung in einem
Kreislauf für erwärmtes Trinkwasser, in der Wasser zum Wassererwärmer oder zum
Warmwasserspeicher zurückläuft“.
Häufig werden die Begriffe Zirkulationsleitung und
Zirkulationssystem in unzulässiger Weise gleichgesetzt. Die vom
Trinkwassererwärmer zur betrachteten Entnahmestelle führenden Leitungen des
Zirkulationssystems werden als Steigstränge Trinkwasserleitung warm (PWH)
bezeichnet (Abb. 1). In Abbildung 1 sind weitere Begriffe für die Teile der
Trinkwasser-Installation anhand eines Schaubildes aufgeführt (nur
Trinkwasser-Installation für erwärmtes Trinkwasser).
Großanlagen
Die Definition der Großanlagen ist im DVGWArbeitsblatt W
551 aus dem Jahr 2004 detaillierter als in der ersten Ausgabe des W 551 aus dem
Jahr 1993. Während das Arbeitsblatt aus dem Jahr 1993 Großanlagen als alle
anderen Anlagen, die nicht unter Kleinanlagen fallen, definiert, ist das
Arbeitsblatt von 2004 dort etwas ausführlicher:
Großanlagen (2004) sind Speicher-Trinkwassererwärmer und
zentrale DurchflussTrinkwassererwärmer, z. B. in:
• Wohngebäuden,
• Hotels,
• Anlagen mit
Trinkwassererwärmern und einem Inhalt > 400 l und/oder > 3 Liter in jeder
Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle,
• Altenheimen,
• Krankenhäusern,
• Bädern,
• Sport- und Industrieanlagen,
• Campingplätzen,
• Schwimmbädern.
Zur Beurteilung einer Trinkwasser-Installation im Hinblick
auf die Unterscheidung von Kleinanlage und Großanlage werden somit zwei
Merkmale herangezogen:
Merkmal 1: Das Volumen des
gespeicherten erwärmten Trinkwassers im Trinkwassererwärmer ist kleiner oder
gleich 400 Liter. Ist dieses größer als 400 Liter, liegt per Definition eine
Großanlage vor.
Merkmal 2: Das Wasservolumen
zwischen dem Trinkwassererwärmer und den Entnahmestellen kleiner oder gleich 3
Liter
Ist dieses größer als 3 Liter, liegt per Definition eine
Großanlage vor. Hierbei wird jede Entnahmestelle für erwärmtes Trinkwasser und
das Volumen jedes Fließwegs zwischen dem Trinkwassererwärmer und den einzelnen
Entnahmestellen betrachtet.
Sind alle Volumina kleiner oder gleich 3 Liter, liegt in
diesem Merkmal eine Kleinanlage vor.
Eine Zirkulationsleitung wird bei der Ermittlung des
Wasservolumens nach Merkmal 2 nicht einbezogen (siehe Definition Kleinanlagen)
Zur Erleichterung der Betrachtung wird häufig nur die am
weitesten vom Trinkwassererwärmer entfernte Entnahmestelle zur Berechnung
herangezogen. Ist das Wasservolumen im Fließweg zwischen Trinkwassererwärmer
und dieser Entnahmestelle kleiner oder gleich 3 Litern, ist davon auszugehen, dass
auch die Wasservolumen der anderen Fließwege der näher am Trinkwassererwärmer
liegenden Entnahmestellen bei gleichem Rohrdurchmesser kleiner odergleich 3
Litern sind. Es liegt dann in diesem Merkmal eine Kleinanlage vor. Dies wird in
Abbildung 2 und 3 anhand von Beispielen verdeutlicht. Abbildung 2 zeigt eine
Kleinanlage. Das Speichervolumen für erwärmtes Trinkwasser im
Trinkwassererwärmer beträgt weniger als 400 Liter. Der Fließweg zwischen
Trinkwassererwärmer und Entnahmestellen ist hier rot dargestellt und sein
Volumen beträgt bei jedem Fließweg weniger oder gleich 3 Liter.
Die
Zirkulationsleitung (Rückführung des erwärmten Trinkwassers zum
Trinkwassererwärmer) ist violett dargestellt. In beiden Merkmalen liegt somit
eine Kleinanlage vor.
In Abbildung 3 ist eine weitere TrinkwasserInstallation für
erwärmtes Trinkwasser zu sehen. Obwohl das erste Merkmal eingehalten ist (das
Speichervolumen des Trinkwassererwärmers liegt unter 400 Litern), ist die
Bedingung des zweiten Merkmals zur Bestimmung einer Großanlage nicht
eingehalten, das heißt, das Wasservolumen im Fließweg zwischen
Trinkwassererwärmer und mindestens einer Entnahmestelle ist größer als 3 Liter.
Die in Abbildung 3 dargestellte Trinkwasser-Installation
ist somit eine Großanlage. Die Zirkulationsleitung (Rückführung des erwärmten
Trinkwassers zum Trinkwassererwärmer) ist violett dargestellt und wird nicht in
die Ermittlung einbezogen. Der betrachtete Fließweg zwischen
Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle ist mit einer gestrichelten Linie
versehen worden.
Bau einer Trinkwasser-Installation
Als Vorgabe für den Bau von TrinkwasserInstallationen wird
die 3-Liter-Regel ebenfalls herangezogen. Errechnet der Planer, dass bei der
neuen Trinkwasser-Installation ein Wasservolumen von größer 3 Litern zwischen
Trinkwassererwärmer und mindestens einer Entnahmestelle vorliegt, so hat er ein
Zirkulationssystem oder eine Begleitheizung (Temperaturhalteband) einzubauen.
Begleitheizungen sind in der Praxis jedoch eher unüblich. Das
Zirkulationssystem ist so zu bemessen, dass im zirkulierenden Trinkwasser die
Temperatur zwischen Ausgang Trinkwassererwärmer und Eintritt in den
Trinkwassererwärmer um nicht mehr als 5 K (Kelvin, genutzt zur Angabe von
Temperaturdifferenzen) verringert wird. Die Berechnung des
Zirkulationssystems erfolgt nach DVGW-Arbeitsblatt W 553. Mittels
Zirkulationsregulierventilen kann der hydraulische Abgleich im
Zirkulationssystem sichergestellt werden. Schwerkraftbetriebene
Zirkulationssysteme sind aus hygienischer Sicht nicht geeignet.
Stockwerkszuleitungen oder Einzelzuleitungen, deren Wasservolumen kleiner oder
gleich 3 Litern sind, können ohne Zirkulationssystem oder selbstregulierende
Begleitheizung gebaut werden. Das bedeutet, dass alle
Trinkwasser-Installationen, die Merkmal 2 ( 3 Liter) nicht erfüllen, ein
Zirkulationssystem enthalten (oder eine Begleitheizung) und dass das
Wasservolumen ab Abgang vom Zirkulationssystem (z. B. in die Stockwerks- oder
Einzelzuleitungen) immer weniger als 3 Liter bei Ausführung nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik betragen muss.
Zur Prophylaxe der Legionellenvermehrung ist
damit sichergestellt, dass zwischen dem Punkt, an dem die einzuhaltende
Temperatur gewährleistet ist (z.B. Trinkwassererwärmer oder
Zirkulationssystem), und der am weitesten entferten Entnahmestelle weniger als
3 Liter Volumen vorhanden sind.
Betrieb von TrinkwasserInstallationen
Trinkwasser-Installationen sind jeweils für bestimmte
Betriebsbedingungen geplant und gebaut worden. Auch der Betrieb der
Trinkwasser-Installation muss bestimmungsgemäß erfolgen. Bestimmungsgemäßer
Betrieb ist definiert als ein Betrieb der Trinkwasser-Installation mit
regelmäßiger Kontrolle auf Funktion sowie die Durchführung der erforderlichen
Instandhaltungsmaßnahmen für den betriebssicheren Zustand unter Einhaltung der
zur Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen. Beim
Betrieb ist das Nutzerverhalten, d. h. die Verbrauchsgewohnheiten,
entscheidend.
Wird die Trinkwasser-Installation nicht regelmäßig mit
frischem Trinkwasser durchströmt, können auch die angegebenen 3-Liter-Volumen
als Obergrenze keine Legionellenprophylaxe gewährleisten. Eine Übersicht über
Klein- und Großanlagen und die zugeordneten Merkmale 1 und 2 sind in Tabelle 1
dargestellt. Ermittlung des Wasservolumens in Leitungsabschnitten Die Daten für
die Berechnung der Volumina sind aus den Bestandsplänen, Wartungs-und
Bedienungsunterlagen zu entnehmen. Obwohl die Lieferung von Bestandsplänen
sowie von Wartungs- und Bedienungsunterlagen vorgeschriebener Bestandteil einer
Bauleistung (VOB, DIN 18381 Teil C) sind, sind diese Unterlagen häufig nicht
vorhanden, nicht mehr vollständig oder nicht mehr aktuell. Die Aktualisierung
bzw. Neuerstellung im Zuge einer Sanierung einer Trinkwasser-Installation
erfordert einen erheblchen Aufwand. Jeder Bauherr ist deshalb gehalten, diese
Unterlagen einzufordern und aufzubewahren.
Weiterführende Hinweise
Zusätzlich zu seiner Webseite mit den häufig gestellten
Fragen zu Legionellen (FAQ) hat der DVGW weitere Informationen zum Thema
Legionellen veröffentlicht: • Die DVGW-Information Wasser Nr. 74 „Hinweise zur
Durchführung von Probennahmen aus der Trinkwasser-Installation für die
Untersuchung auf Legionellen“ wurde kürzlich veröffentlicht. In ihr sind die wesentlichen
Inhalte der Normen, Regelwerke und Empfehlungen in Bezug auf die Probennahme
von Trinkwasser aus der Trinkwasser-Installation für die Untersuchungen auf
Legionellen zusammenfassend dargestellt. • TWIN Nr. 06 „Durchführung der
Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende
systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen)“ gibt in Ergänzung
zur Wasserinformation Nr. 74 konkrete Empfehlungen zur Probennahme selbst.
Dr. Karin Gerhardy DVGW Deutscher Verein des Gas und
Wasserfachs e.V. Technisch-wissenschaftlicher Verein Josef-Wirmer-Str. 1-3
53123 Bonn Tel: 0228 9188-653 Fax: 0228 9188-988 E-Mail: gerhardy@dvgw.de
Internet: www.dvgw.de
energie | wasser-praxis 2/2012S.42-45
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