Samstag, 22. März 2025

2. Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums

 

Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Legionellen#Technische_Ma%C3%9Fnahmen_zur_Verminderung_des_Legionellenwachstums

 

Für die Errichtung und den Betrieb von Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen gilt in Deutschland das DVGW-Arbeitsblatt W 551 über „technische Maßnahmen zur Verringerung des Legionellenwachstums“ vom April 2004.

Wassertemperatur von 60°C

Danach muss bei bestimmungsgemäßer Betriebsweise am Austritt von Warmwassererzeugungsanlagen eine Temperatur von mindestens 60 °C gehalten werden können und bei Großanlagen auch eingehalten werden.

Bei Anlagen mit Zirkulationsleitungen darf die Warmwassertemperatur im System nicht um mehr als 5 K gegenüber der Austrittstemperatur absinken.

Kaltes Trinkwasser muss kühl sein:

Außerdem soll Trinkwasser (kalt) möglichst kühl gehalten und vor unerwünschter Erwärmung, z. B. durch Sonneneinstrahlung oder nahegelegene Heizungsleitungen, geschützt werden.

Dies stellt eine der technischen Herausforderungen bei der Nutzung von GeothermieSolarthermie und Wärmepumpen zur Brauchwassererwärmung dar.

Vermehrung von Legionellen möglich

Die Speicherung von Warmwasser in einem Wasserkessel mit Temperaturen unter 60 °C kann zu einer Vermehrung von Legionellen führen.

Untersuchungspflichtig im Sinne der Trinkwasserverordnung sind Anlagen mit mehr als 3 Litern Warmwasser in den Leitungen zwischen Wasserspeicher/-erwärmer und Zapfstelle bzw. zentralen Wasserspeichern mit mehr als 400 Litern Inhalt (siehe DVGW-Arbeitsblatt W 551).

 

Abhilfe gegen Legionellen bieten

·         sogenannte Legionellenschaltungen, die automatisch den Speicherinhalt in regelmäßigen Zeitabständen (z. B. wöchentlich) auf über 60 °C erhitzen

·         Vermeiden eines großen räumlichen Abstandes zwischen Abmischen der erforderlichen Wassertemperatur und Zapfstelle.

·         Vermeiden der Ausbreitung zerstäubten Wassers (Aerosol), z. B. bei Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen (VKA) und Nassabscheidern

Nachteil einer Wassererhitzung über 55 °C ist, dass ab dieser Temperatur vermehrt gelöster Kalk ausfällt und sich an Rohrwandungen der Wärmetauscher ablagern kann.

Sogenannte Frischwasserstationen erwärmen das frische kalte Trinkwasser mithilfe eines Plattenwärmetauschers aus einem Wärmespeicher der Warmwasserheizung. Dadurch tritt kein potentiell gefährliches gespeichertes Warmwasser auf und die Temperatur darf unter 55 °C betragen.

Bei einem Gehalt von 100 KbE (koloniebildende Einheiten)/100 ml gilt Trinkwasser als kontaminiert (geringes Infektionsrisiko, „technischer Maßnahmewert“), sofortiger Handlungsbedarf ist geboten ab einer stärkeren Kontamination als 10.000 KbE/100 ml.

Hier spricht das Arbeitsblatt W 551 von einer „extrem hohen Kontamination“ und fordert Sofortmaßnahmen wie z. B. eine Desinfektion des Leitungsnetzes oder die Verhängung eines Duschverbots.

 

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